Zum Fang der Fische darf pro Karte nur 1 Angelrute verwendet werden. Ausnahme: Die Familienkarte gilt für einen Erwachsenen und ein Kind bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit je 1 Angelrute.
Die gefangenen Fische sind bis zum Verlassen des Teiches lebend zu halten und dem Kontrollorganen auf deren Verlangen, ebenso die Fischerkarte vorzuweisen. Verlässt der Fischer unter Mitnahme des Fanges den Teich, so darf er an diesem Tag nicht mehr fischen. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen ist mit dem Entzug der Lizenz und der bereits gefangenen Fische zu rechnen, ohne Anspruch auf Kostenersatz. Für gelöste Karten wird bei unterlassener Ausnützung kein Kostenersatz geleistet. Jeder Lizenznehmer ist verpflichtet, die gefangen Fische sofort in die Karte einzutragen und diese nach Beendigung des Fischens bei dem dafür vorgesehenen Postkasten (Anschlagtafel) zu hinterlegen.